Andreas Kemper Posted January 31 Report Posted January 31 Hallo, gibt es bereits jetzt oder in naher Zukunft die Möglichkeit in PV*SOL die Auswirkungen der geplanten 60% Regelung für Neuanlagen, sowie das Aussetzen der Vergütung in Spitzenzeiten im Rahmen der Ertragsprognose zu modellieren? Danke - A. Kemper Quote
hotline_oh Posted February 6 Report Posted February 6 Sehr geehrter Herr Kemper, vielen Dank für Ihre Anfrage. Die Einspeisebegrenzung auf 60 % stellen Sie unter "Optionen" --> "Projektoptionen" --> "AC-Netz" ein: Das Aussetzen der Vergütung in Spitzenzeiten kann derzeit leider noch nicht in PV*SOL simuliert werden. Quote
Andreas Kemper Posted February 6 Author Report Posted February 6 Vielen Dank für das Update. Die genannte Option hatte ich bislang nicht bemerkt. Das hilft definitiv weiter. Quote
Andreas Fendt Posted February 10 Report Posted February 10 On 2/6/2025 at 3:31 PM, hotline_oh said: Das Aussetzen der Vergütung in Spitzenzeiten kann derzeit leider noch nicht in PV*SOL simuliert werden. Wir freuen uns auf die Version, in der die Zeiten neg. Strompreise aus dem jeweils letzen Jahr mit der Ertragssimulation abgeglichen werden und dann auch die Stundenweise Kompensation nach 20 Jahren in die Wirtschaftlichkeitsrechnung einfliesst. Schon mal höchsten Respekt, wenn ihr das schafft. Liebe Grüsse Andreas Fendt Quote
hotline_oh Posted February 10 Report Posted February 10 Sehr geehrter Herr Fendt, vielen Dank für Ihren freundlichen Ansporn. Wir besprechen es intern und geben unser Bestes. Quote
SFoerster Posted April 19 Report Posted April 19 Die Möglichkeit besteht ja nun. Gibt es dazu eine ausführliche Erklärung? Werden die Negativstunden in den 20 Jahren abgezogen? Muss man die Nutzungsdauer um den Kompensationszeitraum verlängern? Warum wird die Investition erneut abgezogen, wenn man den Nutzungszeitraum nicht verlängert? Quote
hotline_oh Posted April 28 Report Posted April 28 Hallo SFoerster, vielen Dank für Ihre Anfrage. Solarspitzen-Gesetz Nur in Deutschland relevant Dieses Feature berechnet die nicht vergüteten Stunden aufgrund von negativen Börsenstrompreisen nach der Novelle des EnWG („Solarspitzen-Gesetz“). Zusätzlich wird der Kompensationszeitraum nach §51a des EnWG berechnet. Beides wird in die Berechnung der Wirtschaftlichkeit in PV*SOL einbezogen. Als Grundlage für die Berechnung der nicht vergüteten Stunden dienen die Zeitpunkte des Jahres 2024, zu denen der Börsenstrompreis tatsächlich negativ war. Die Gesamtzahl der betroffenen Stunden im Jahr 2024 betrug 459. Wird ein Wert eingegeben, der kleiner ist als 459, wird die entsprechende Anzahl an Stunden zufällig aus den realen Stunden ausgewählt. Damit ist gewährleistet, dass die Zeitpunkte der real vorkommenden Verteilung (Tages- und Jahreszeit) entsprechen. Wird ein Wert größer 459 eingegeben, wird für jede zusätzliche Stunde der nächste “freie” Zeitpunkt neben einer zufällig ausgewählten 2024er Stunde gesucht. Nutzungsdauer Die Nutzungsdauer muss um den Kompensationszeitraum verlängert werden, andernfalls werden im 22. Jahr erneute Investitionen fällig. Möglicherweise werden wir den voreingestellten Wert noch anpassen (auf 25 oder 30 Jahre verlängern). Quote
ps1 Posted June 11 Report Posted June 11 Hallo, ich hänge mich hier mal dran, passt zum Thema: Wenn ich die Einspeiseabregelung auf 60% am Einspeisepunkt wähle bedeutet das doch, dass ich z.B. bei einer 20 kW-Anlage 12 kW einspeisen kann. Der darüber hinausgehende Lastverbrauch kann aber von der PV gedeckt werden, diese könnte also bei Batterieladung und Verbrauch trotzdem z.B. 20 kW produzieren, aber nur 12 kW einspeisen. Soweit so gut. Warum wird mir hier bei der Nutzung im Diagramm die Abregelung dargestellt, in der Energiebilanz aber nicht? Oder wo sehe ich den Wert der Abregelung in der Energiebilanz? Wenn ich stattdessen die 60%-Abregelung "am Wechselrichter" eingebe, wird mir der Verlust in der Energiebilanz dargestellt. Kann mir jemand bitte die Logik dahinter erklären? Die Abregelungsverluste habe ich doch in beiden Fällen. Quote
hotline_oh Posted June 16 Report Posted June 16 Hallo ps1, vielen Dank für deine Anfrage. Wir stimmen dir zu, dass in beiden Fällen Abregelungsverluste entstehen. Die "Energiebilanz PV-Anlage" hat in PV*SOL die beiden Bilanzgrenzen "Globalstrahlung horizontal" (Eingang) und "PV-Generatorenergie (AC-Netz)" (Ausgang). Im Fall der Abregelung am Wechselrichter findet die Abregelung innerhalb der beiden Bilanzgrenzen statt, deshalb werden die Verluste in der Energiebilanz erfasst. Im Fall der Abregelung am Einspeisepunkt erfolgt die Abregelung außerhalb des Bilanzraums, deshalb werden die Verluste nicht in der Energiebilanz erfasst. In den Diagrammen sind sie trotzdem zu finden, da PV*SOL in den Diagrammen auch veranschaulicht, was "nach" dem Wechselrichter passiert. Quote
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