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Guten Tag liebes Team,

 

ich habe gerade eine neue Anlage berechnet und nachdem mich das Programm darauf hingewiesen hat, die "Anzahl Stunden mit negativem Strompreis im Jahr" mit 576 angegeben.

In der Dokumentation wird entsprechend die Vergütung reduziert und es wird der Vergütungszeitraum erhöht. In diesem Fall wird bis Jahr 27 gerechnet - das erscheint mir etwas lange? Aber ok.

Merkwürdig wird es dann erst auf den Seiten zum Cashflow. Hier erscheint dann im Jahr 22 ein großer negativer Posten, der in einer Projekt-Variante den kumulierten Cashflow auf 0 setzt und in einer anderen sogar negativ.

Was soll das sein? Eine erneute Investition? Kosten für Wartung? Oder ist das ein Fehler im Programm?

Aktuell tendiere ich dazu die Cashflow-Tabellen nicht weiterzugeben, denn das verwirrt nur.

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Guten Tag,

vielen Dank für deine Anfrage.

Bei der Berücksichtigung von Negativstunden erhöhe bitte die Nutzungsdauer deiner Investitionen in der Wirtschaftlichkeitsbetrachtung auf 28 Jahre. Der voreingestellte Wert sind 21 Jahre, weshalb im 22. Jahr erneute Investitionen fällig werden.

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Zur Frage, warum sich der Vergütungszeitraum auf 27 Jahre erhöht:

576 Negativstunden p.a. entsprechen

2.304 Volllastviertelstunden p.a. (Multiplikation mit 4) bzw.
1.152 Vollastviertelstunden p.a. gemäß § 51a Abs. 2 EEG (Multiplikation mit 0,5) bzw.

23.040 Volllastviertelstunden in 20 Jahren (Multiplikation mit 20).

3.800 Volllastviertelstunden entsprechen einem Kompensationszeitraum von 1 Jahr.

Der Kompensationszeitraum umfasst nun 6 volle Jahre (6 x 3.800 Volllastviertelstunden = 22.800 Volllastviertelstunden) plus 240 Volllastviertelstunden (23.040 - 22.800) im 7. Jahr. Im 7. Jahr werden noch die ersten beiden Monate vergütet (87 + 189 > 240), da die Monate des Jahres jeweils der folgenden Anzahl an Volllastviertelstunden entsprechen:

1.         87 für den Monat Januar,
2.         189 für den Monat Februar,
3.         340 für den Monat März,
4.         442 für den Monat April,
5.         490 für den Monat Mai,
6.         508 für den Monat Juni,
7.         498 für den Monat Juli,
8.         453 für den Monat August,
9.         371 für den Monat September,
10.       231 für den Monat Oktober,
11.       118 für den Monat November und
12.       73 für den Monat Dezember.

Link zum § 51a EEG: https://www.gesetze-im-internet.de/eeg_2014/__51a.html

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