NWRIW Posted May 13 Report Posted May 13 Hallo Zusammen, ich möchte das Solarspitzengesetz in meinen Projekten einberechnen und habe dafür im Fenster Wirtschaftlichkeit den Tarif "EEG, Februar 2026 - Juli 2026, (Teileinspeisung) - Gebäudeanlagen" eingegeben und im Feld "Anzahl Stunden mit negativem Strompreis im Jahr" 576 Stunden angegeben (vgl. 2025) dennoch wird in den Ergebnissen die Abregelung am Einspeisepunkt nicht angezeigt. Wie kann ich die Zeiten mit negativen Strompreisen einberechnen? Quote
hotline_oh Posted yesterday at 08:34 AM Report Posted yesterday at 08:34 AM Guten Tag, vielen Dank für deine Anfrage. In den Zeiten mit negativen Strompreisen wird nicht abgeregelt. Es wird weiter eingespeist, nur eben nicht vergütet. Laut Solarspitzengesetz gibt es dafür dann einen Kompensationszeitraum, für den im Anschluss an die 20 Jahre die Einspeisevergütung noch weitergezahlt wird. Das wird in der Software automatisch berücksichtigt und in den Ergebnissen ausgegeben. Weitere Informationen dazu findest du in unseren FAQ. Quote
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