mirmoos Posted March 27, 2019 Report Posted March 27, 2019 Sehr geehrte Damen und Herren, ist es irgendwie möglich die Cloud / Community Tarifde der Speicheranbieter zu berrechnen? Oder ist so ein Feature zumindes geplant. Grüße Donislreiter Quote
developer_mm Posted March 28, 2019 Report Posted March 28, 2019 Hallo Donislreiter, soweit ich das richtig verstehe, sind die Cloud Tarife im Prinzip Net-Metering-Tarife mit jährlicher Bilanzierung, welche abgebildet werden können. Siehe auch für Net-Metering-Tarife https://help.valentin-software.com/pvsol/2019/datenbanken/komponenten/net-metering-tarife/ Falls die Cloudtarife damit nicht abbildbar wären, müsste man die Wirtschaftlichkeitsberechnung anhand der Simulationsergebnisse manuell durchführen. Seperate Tarife für die Cloud bzw. Community Angebote sind aktuell nicht geplant, aber ich habe sie mal als Idee auf unsere Feature-Wunschliste gepackt. Viele Grüße, Marcel Quote
mirmoos Posted March 29, 2019 Author Report Posted March 29, 2019 Hallo, ich hatte den Begriff Net - Meetering damit nicht verbunden. Aber dem ersten Blick glaube ich könnte ich es damit abbilden. Werde ich mal testen. Vielen Dank Quote
mirmoos Posted March 30, 2019 Author Report Posted March 30, 2019 Guten Morgen, jetzt habe ich doch nochmal ein paar Fragen. Die Cloud ist ja ein bilanzielles Stromkonto und man bekommt bei bedarf die Überschüsse wieder. Die Tatsächlichen Überschüsse werden dann zum EEG Satz vergütet. Der Cloud Tarfi von Senec sieht z.B so aus. Monatliche Verwaltungskosten: 22,95, das wäre dann bei Grundpreis einzutragen. Bei Arbeitspreis wärde dann ab 0 kWh ein Standartbetrag von ca. 0,29 Cent einzutragen um eben die Ersprarrnisse zu berechnen oder? Bei vergütung für Überschuss stelle ich dann die aktuellen Werte ein. Kann das jemand so bestätigen? Grüße Christian Quote
developer_mm Posted April 1, 2019 Report Posted April 1, 2019 Hallo Christian, genau die Verwaltungskosten sind der Grundpreis, da dies ein unabhängiger Kostenfaktor ist. Der Arbeitspreis fällt für den Strom an den man vom EVU bezieht. Wenn die Überschüsse nach EEG vergütet werden, dann wird bei "Vergütung für Überschuss" die EEG Vergütung eingetragen. Viele Grüße, Marcel Quote
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