ok, habe herausgefunden das ich in der Kostenbilanz "Abschreibungsfähige Investitionen" einen Betrag einsetzten muss. Da PV-Anlagen vollumfänglich von der MwSt. befreit sind und man ja nur abschreiben kann wenn man auch Steuern zahlt, erschließt sich mir der Sinn hier nicht. Wenn ich da jedoch "0" eintrage, bekomme ich im nächsten Schritt kein Fremdkapital ausgeworfen und dann auch keine Amortisationsdauer usw.